Wichtige Information zu den Lizenzen

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25.11.2010 15:21 Uhr

Gesuch um neue Lizenzen bzw. Verlängerung von bestehenden Lizenzen


25.11.2010 - Ab dem 1. Januar 2011 werden Lizenz-Neugesuche, Verlängerungsgesuche für Lizenzen aller Art nur noch behandelt, wenn zusammen mit dem Gesuch der Nachweis für die bereits erfolgte Zahlung erbracht wird. D.h. mit anderen Worten, dass dem Gesuch um Ausstellung bzw. Verlängerung der Lizenz eine Kopie des Einzahlungsscheines (Abschnitt) oder des Bankbeleges beigelegt werden muss.

Beim Fehlen dieses Nachweises wird das Gesuch oder die unverlängerte Lizenz wegen Unvoll-ständigkeit wieder retourniert.

Wir bitten um Verständnis für diese Massnahme.

 
Aldo Homberger
designierter Leiter der SwissBoxing-Geschäftsstelle

 

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